Monatelang hat die Berliner Innenverwaltung geprüft: Darf das Kopftuchverbot, wie es im Neutralitätsgesetz festgeschrieben ist, bestehen bleiben, auch wenn das Bundesverfassungsgericht ein ähnliches Verbot in Nordrhein-Westfalen teilweise gekippt hat? Die Verwaltung kommt nun zum Schluss: Es darf.

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Kopftuchverbot in Berlin bleibt bestehen
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