Angesichts des beginnenden Frühlings hat das Ordnungsamt noch einmal betont, dass Hauseigentümer ihren Strauch-, Baum- und Heckenschnitt oder andere Gartenabfälle nicht verbrennen dürfen. „Das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar“, sagte …
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Amtswarnung: Gartenabfälle nicht verbrennen