Rund 300 selbsternannte „Reichsbürger“ sind in Brandenburg den Behörden bekannt, mehrere von ihnen griffen Beamte an. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass die Polizei die Waffen auffälliger „Reichsbürger“ einziehen darf.
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Brandenburger Polizei darf „Reichsbürgern“ Waffen wegnehmen