Berliner Mieter können aufatmen: Der Spielraum für Mietererhöhungen in der Hauptstadt bleibt weiterhin enger begrenzt als bundesweit. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte die sogenannte Kappungsgrenzen-Verordnung des Landes auf ganzer Linie. Von Thorsten Gabriel
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Bundesgerichtshof weist Vermieter in die Schranken