Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Mieterhöhungen in Berlin auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt werden dürfen. Diese so genannte Kappungsgrenzen-Verordnung hatte das Land Berlin 2013 beschlossen.

Powered by WPeMatico

Bundesgerichtshof bestätigt Kappungsgrenzen-Verordnung – Zu große Mietsprünge bleiben verboten
Tagged on: