Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Mieterhöhungen in Berlin auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt werden dürfen. Diese so genannte Kappungsgrenzen-Verordnung hatte das Land Berlin 2013 beschlossen.
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Bundesgerichtshof bestätigt Kappungsgrenzen-Verordnung – Zu große Mietsprünge bleiben verboten