Der Berliner Kondomhersteller Einhorn hatte auf seine Kondom-Verpackungen “1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen” gedruckt. Ein Konkurrent fand das missverständlich und sorgte sich, der Slogan verleite zum gesundheitsgefährdenden Mehrweggebrauch der Präservative. Die Richterinnen am Düsseldorfer Landgericht sehen das ähnlich. 

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Unfaire Werbung auf fairen Kondomen?
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