Krankenhäuser werden künftig stärker nach Qualität vergütet. So sieht es die Klinikreform vor, die der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat. Demnach gibt es für die Einrichtungen von den Krankenkassen für gute Leistungen einen Zu- und für schlechte Leistungen einen Abschlag. Was bedeuten die neuen Regelungen für Brandenburg?

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Brandenburg und die Krankenhausreform
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