Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat einen neuen Antrag auf Haftbefehl gegen den Terrorverdächtigen Ashraf al T. gestellt. Im November hatte der Bundesgerichtshof einen Haftbefehl gegen den in Berlin Festgenommenen verweigert – wegen mangelnder Beweise.
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Erneut Haftbefehl gegen Terrorverdächtigen beantragt