Der Prozess um den Brandanschlag auf eine Turnhalle in Nauen wäre fast ins Stocken geraten – weil ein Schöffe die Aussagen eines Angeklagten lauthals als “Quatsch” bezeichnete. Zwei Verteidiger stellten deshalb Befangenheitsanträge – am Mittwoch aber lehnte das Gericht diese Anträge ab.
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Gericht lehnt Befangenheitsanträge im Nauener Prozess ab