Der 27-Jährige, der in Strausberg das Kind seiner Lebensgefährtin zu Tode gequält hatte, muss lebenslang ins Gefängnis. Das Gericht stellte zudem im Revisionsverfahren die besondere Schwere der Schuld fest. Vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden, ist damit erschwert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Lebenslange Haft für tödliche Kindesmisshandlung
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