Wenn ein Kind stirbt, erben in der Regel seine Eltern – und das gilt auch für das sogenannte digitale Vermögen. So zumindest urteilten Berliner Richter im Fall von Eltern, die mit dem Zugang zum Facebook-Konto den Tod ihrer Tochter aufklären wollen. Doch der Konzern hat nun Berufung eingelegt.
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Facebook will Eltern nicht in Account der toten Tochter lassen