Radelnde Kinder müssen bis zum achten Lebensjahr den Gehweg benutzen. Ihre Eltern, die daneben radeln, dürfen das nicht – sie müssen auf der Straße bleiben. Nun will Bundesverkehrsminister Dobrindt diese Vorschrift ändern. Finden Sie das sinnvoll? Stimmen Sie ab in unserem Voting.
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Gegenverkehr auf dem Fußweg