Es ist die Pflicht des Staates, sich dort, wo er hoheitlich auftritt, in religiösen Dingen neutral zu verhalten. Und zwar gegenüber allen Religionen und Weltanschauungen, nicht nur in der besonders strittigen Kopftuchfrage, meint unser Autor Thomas Rogalla.
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Kommentar zum Berliner Neutralitätsgesetz – Pflicht des Staates – Verbindliche Werte für alle