Stichtag ist Freitag, der 16. Dezember – bis dann müssen nach Auskunft des Verbandes der Grundstücksnutzer Altanschließer einen Klageantrag stellen, um die Chance auf Rückzahlung ihrer Beiträge zu wahren. Der Rechtsweg führt über ein Gesetz aus DDR-Zeiten.
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Verband erwartet zehntausende Klagen von Altanschließern